1. Geltungsbereich
Die vorliegenden
Geschäftsbedingungen gelten für alle mit ITuNET
Netzwerkservice Markus Erlacher (im
folgenden ITuNET genannt), geschlossenen Verträge soweit in
Einzelverträgen nichts anderes vereinbart wird.
2. Lieferfristen und -bedingungen
(1) Die Lieferfrist beginnt
mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der
Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer
vereinbarten Anzahlung.
(2) Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt
ist oder der Liefergegenstand die ITuNET
-Räume oder, im Falle
einer direkten Belieferung des Kunden durch einen Unterlieferanten, die
Räume des Unterlieferanten verlassen hat.
3. Liefer- / Leistungsumfang
(1) Für die Durchführung von
Aufträgen durch ITuNET
werden mit dem Kunden
Art, Umfang und Spezifikation der von den Partnern zu erbringenden
Leistungen in Form von Einzelverträgen verbindlich in schriftlicher Form
festgelegt.
(2) Konstruktions- oder
Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf
Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der
Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich
geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
4. Annulierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann
ITuNET
unbeschadet der Möglichkeit,
einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% der Vergütung
für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für
entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
geringeren Schadens vorbehalten.
5. Annahme und Gefahrenübergang
(1) Mangels abweichender
Vereinbarung (Lieferung d. ITuNET
erfolgt die Übergabe
in Grünstadt). Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb
von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger
Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen.
(2) Die Gefahr geht mit der
Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Erklärt der Kunde,
er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des
Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.
6. Preisänderungen
Preisänderungen angemessen entsprechend von Kostensteigerungen sind
zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin
mehr als vier Monate liegen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt,
wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten
zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
7. Gewährleistung
ITuNET
übernimmt in der
folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
(1) ITuNET
gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten
ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der
Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist
ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für
Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere
Verschleißmaterialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen
und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen
keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung.
Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
(2) Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von
Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände
mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten
Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von
Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und /
oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde
weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel
sind.
(4)
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich,
spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich
anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche
ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die ?? 377,
378 HGB
(5) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt,
sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung
i.S.d. ? 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt
bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die
Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer
angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen
der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab
Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf
Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Der Käufer
ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder
Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen
(6) Wegen weitergehender
Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und
grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Fehlermeldung, Fehlerbeseitigung
(1) Der Kunde ist
verpflichtet, Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten,
ITuNET
unverzüglich schriftlich,
mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Informationen
mitzuteilen. Bei der Fehlerbeseitigung hat der Kunde
ITuNET
im Rahmen des Zumutbaren zu
unterstützen.
(2) Ist
ITuNET
aufgrund einer Fehlermeldung
tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Fehler nachgewiesen hat, kann
ITuNET
die Vergütung des Aufwands
verlangen.
(3) Der Anspruch des Kunden
auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler weder
reproduzierbar ist noch anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt
werden kann.
9. Haftung
(1)
ITuNET
haftet bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter
Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die
vorhersehbar bzw. typisch sind. Dies gilt auch im Fall eines
anfänglichen Unvermögens seitens ITuNET.
Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist,
für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
(2) Fällt
ITuNET
nur leichte Fahrlässigkeit
zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden,
beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Das gilt nicht bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften.
(3) Schadensersatzansprüche
für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der
Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre.
(4) Schadensersatzansprüche
aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde
vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch
bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für
ITuNET
überlassene Sachen, Rechte
sowie Daten wendet die ITuNET
diejenige Sorgfalt
an, die sie auch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(6)
ITuNET
hat keine
Aufbewahrungspflicht für ihr überlassene Unterlagen und Datenbestände.
10.
Vertraulichkeit
(1) Im Rahmen dieser
Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Pflichten zur
Geheimhaltung.
(2)
ITuNET
und der Kunde verpflichten
sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen
Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben
oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und
andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der
Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen
Vertragszweckes nutzen.
11. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) Die Vergütung und die
Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes
zur Zahlung der Vergütung fällig.
(2) Verzugszinsen berechnet
ITuNET
mit 5% p.a. über dem
Basiszinssatz der EZB. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn
ITuNET
Belastung mit einem höheren
Zinssatz oder wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
(3) Ist der Kunde Kaufmann
oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die
Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von
ITuNET
nicht anerkannten
Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung
mit solchen.
12. Eigentumsvorbehalt
(1)
ITuNET
behält sich das Eigentum an
den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
(2) Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist
ITuNET
zur Rücknahme nach Mahnung
berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
(3) Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch
ITuNET
gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes
Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt
wird.
Bei
Verwendung gegenüber Kaufleuten oder einer juristischen Person
öffentlichen Rechts gilt darüber hinaus folgendes:
(4) Der Kunde ist
berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuverkaufen; er tritt ITuNET
jedoch bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe der zwischen ihr und dem Kunden vereinbarten
Vergütung (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der
Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur
Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung
ermächtigt. Die Befugnis ITuNET
s, die Forderungen
selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten sich
ITuNET,
die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im
Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann
ITuNET
verlangen, dass der Kunde
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder
Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für
ITuNET
vorgenommen. Werden die
Liefergegenstände mit anderen, ITuNET
nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(6) Werden die
Liefergegenstände mit anderen, ITuNET
nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt sie das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den
anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für
ITuNET.
(7) Der Kunde darf die
Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei
Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte,
hat der Kunde die ITuNET
unverzüglich davon zu
benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum von
ITuNET
hinzuweisen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist
Grünstadt.
(2) Bei allen sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist,
die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von
ITuNET
zuständig ist. Wir sind auch
berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
(3) Es gilt ausschließlich
deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen
Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im
Ausland hat.
14. Sonstige Bestimmungen
(1) Übertragungen von
Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit
ITuNET
geschlossenen Vertrag
bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
(2) Die Ausfuhr von Waren
unterliegt Ausfuhrkontrollbestimmungen und bedarf der Zustimmung der
zuständigen Stellen.
(3) Nebenabreden,
Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder anderer
Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Sollte eine Bestimmung
nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen hiervon unberührt. |