ITuNET Netzwerkservice

 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 







1.  Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit ITuNET Netzwerkservice Markus Erlacher (im folgenden ITuNET genannt), geschlossenen Verträge soweit in Einzelverträgen nichts anderes vereinbart wird.

2.  Lieferfristen und -bedingungen

(1) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

(2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand die ITuNET -Räume oder, im Falle einer direkten Belieferung des Kunden durch einen Unterlieferanten, die Räume des Unterlieferanten verlassen hat.

3. Liefer- / Leistungsumfang

(1) Für die Durchführung von Aufträgen durch ITuNET werden mit dem Kunden Art, Umfang und Spezifikation der von den Partnern zu erbringenden Leistungen in Form von Einzelverträgen verbindlich in schriftlicher Form festgelegt.

(2) Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

4. Annulierungskosten

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann ITuNET unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% der Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

5. Annahme und Gefahrenübergang

(1) Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung d. ITuNET erfolgt die Übergabe in Grünstadt). Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen.

(2) Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.

6. Preisänderungen

Preisänderungen angemessen entsprechend von Kostensteigerungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

7. Gewährleistung

ITuNET übernimmt in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:

(1) ITuNET gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.

(2) Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.


(4)
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die ?? 377, 378 HGB

(5) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung i.S.d. ? 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen


(6) Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

8. Fehlermeldung, Fehlerbeseitigung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, ITuNET unverzüglich schriftlich, mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Informationen mitzuteilen. Bei der Fehlerbeseitigung hat der Kunde ITuNET im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.

(2) Ist ITuNET aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Fehler nachgewiesen hat, kann ITuNET die Vergütung des Aufwands verlangen.

(3) Der Anspruch des Kunden auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler weder reproduzierbar ist noch anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann.

9. Haftung

(1) ITuNET haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Dies gilt auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens seitens ITuNET. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Fällt ITuNET nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

(3) Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre.

(4) Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

(5) Für ITuNET überlassene Sachen, Rechte sowie Daten wendet die ITuNET diejenige Sorgfalt an, die sie auch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

(6) ITuNET hat keine Aufbewahrungspflicht für ihr überlassene Unterlagen und Datenbestände.

10. Vertraulichkeit

(1) Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Pflichten zur Geheimhaltung.

(2) ITuNET und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

11. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

(1) Die Vergütung und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung der Vergütung fällig.

(2) Verzugszinsen berechnet ITuNET mit 5% p.a. über dem Basiszinssatz der EZB. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn ITuNET Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

(3) Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von ITuNET nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

12. Eigentumsvorbehalt

(1) ITuNET behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ITuNET zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

(3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch ITuNET gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten oder einer juristischen Person öffentlichen Rechts gilt darüber hinaus folgendes:

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt ITuNET jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der zwischen ihr und dem Kunden vereinbarten Vergütung (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis ITuNET s, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten sich ITuNET, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann ITuNET verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für ITuNET vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, ITuNET nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

(6) Werden die Liefergegenstände mit anderen, ITuNET nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für ITuNET.

(7) Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde die ITuNET unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum von ITuNET hinzuweisen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Grünstadt.

(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von ITuNET zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

14. Sonstige Bestimmungen

(1) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit ITuNET geschlossenen Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.

(2) Die Ausfuhr von Waren unterliegt Ausfuhrkontrollbestimmungen und bedarf der Zustimmung der zuständigen Stellen.

(3) Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder anderer Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

ITuNET Netzwerkservice Markus Erlacher | info@itunet.de